Der Mitgliedsbeitrag – Die Côtisation
Wie in jedem Verein ist die jährliche Beitragszahlung verpflichtend und muss daher entrichtet werden (das gilt also auch für die Jahre, in denen ein Helfer oder eine Helferin nicht in Lourdes sein kann).
Die Entrichtung des Beitrags ist Voraussetzung für den ehrenamtlichen Einsatz in einem Dienstbereich, die Übernachtung und die Verpflegung über die Hospitalité Notre Dame de Lourdes während des Stages.
Der verpflichtende Helferbeitrag deckt anteilig die Pflichtversicherung, welche die Hospitalité für ihre Stagiaires und Hospitaliers abschließen muss.